Führerschein-Umtausch – Frist im Januar 2027 im Blick
Ein weiteres Ablaufdatum im Portemonnaie rückt näher: Nach den alten Papierführerscheinen müssen die ersten Generationen des EU-Kartenführerscheins schrittweise ersetzt werden. Daran erinnert das Ordnungsamt Zollernalbkreis.
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Im Fokus stehen die Ausstellungsjahre 2002 bis 2004. Diese Dokumente verlieren am 19. Januar 2027 ihre Gültigkeit. Wer noch mit einem Führerschein aus den Jahren 1999 bis 2001 unterwegs ist, hat den Stichtag (19. Januar 2026) sogar schon verpasst und sollte jetzt schnell handeln. Nach dem Umtausch sind die neuen Dokumente wieder 15 Jahre lang gültig.
Der Antrag auf Umtausch ist zum einen online möglich über www.zollernalbkreis.de, Rubrik Fahrerlaubnisse. „Dieser Anfang des Jahres gestartete Online-Service hat sich hervorragend bewährt und stößt auf eine hohe Resonanz. Das Verfahren spart den Bürgern unnötige Wege und lange Wartezeiten“, erklärt Ordnungsamtsleiter Christoph Foth. Für den Pflichtumtausch gibt es zudem eine spürbare Erleichterung: Anders als bei der Ersterteilung einer Fahrerlaubnis wird für den Online-Umtausch kein Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion (eID) benötigt. Für den Antrag reicht es aus, einen Scan des Personalausweises, einen Scan des bisherigen Führerscheins sowie ein aktuelles biometrisches Lichtbild digital zur Verfügung zu stellen.
Weiterhin möglich ist es ebenso, den Antrag in Papierform einzureichen. Die Unterlagen können per Post an das Landratsamt Zollernalbkreis bzw. die Führerscheinstelle gesendet oder direkt in den Hausbriefkasten der Behörde eingeworfen werden. Wichtig: Auch bei der klassischen Papier-Variante gilt die Pflicht, ein aktuelles biometrisches Foto beizulegen.
Die Gebühr für den Führerschein-Umtausch beträgt einheitlich 26,50 Euro. Die Art der Bezahlung richtet sich nach dem gewählten Antragsweg: Beim Online-Antrag wird die Gebühr direkt bei der Antragstellung bequem und digital per Kreditkarte oder PayPal bezahlt. Beim Papier-Antrag erhalten Antragsteller postalisch einen Gebührenbescheid, sobald der Antrag in der Führerscheinstelle in Bearbeitung geht.
Die Führerscheinstelle bittet darum, Anträge möglichst frühzeitig vor dem Stichtag im Januar zu stellen. Neben der behördlichen Bearbeitungszeit muss mit einer Lieferzeit der Bundesdruckerei von rund fünf Wochen gerechnet werden. Wer zu lange wartet, riskiert, temporär ohne gültiges Dokument unterwegs zu sein. Alle Informationen zum Ablauf, den benötigten Unterlagen und der direkte Link zum Online-Portal stehen auf der offiziellen Webseite der Führerscheinstelle bereit.
Weitere Informationen – biometrisches Lichtbild
Die Führerscheinstelle weist ausdrücklich darauf hin, dass für Anträge das Foto zwingend biometrisch sein muss – leider werden hier noch immer sehr häufig unpassende Bilder eingereicht. Ein einfaches Porträt oder gar ein Schnappschuss reichen nicht aus. Für ein biometrisches Foto gelten diese Vorgaben:
- Frontalaufnahme und neutraler Blick: Das Gesicht muss direkt in die Kamera gerichtet sein (kein Halbprofil), mit geschlossenem Mund und neutralem Gesichtsausdruck.
- Freie Augen: Die Augen müssen geöffnet und klar erkennbar sein (keine Reflexionen in Brillengläsern, keine Sonnenbrillen, keine Haare im Gesicht).
- Ausleuchtung und Hintergrund: Das Gesicht muss gleichmäßig ausgeleuchtet sein (keine Schatten). Der Hintergrund muss einfarbig, hell und ohne Muster sein.
- Keine Kopfbedeckung: Ausnahmen sind nur aus religiösen Gründen zulässig – aber selbst dann muss das Gesicht von der Kinnspitze bis zur Stirn komplett frei sein.


