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Presseinformation: Verkauf und Abbrennen von Feuerwerkskörpern: Hinweise zum Jahreswechsel

Ein Silvesterfeuerwerk am Himmel

Traditionell begrüßen viele Bürgerinnen und Bürger das neue Jahr mit einem Feuerwerk. Um Verletzungen oder Schäden vorzubeugen, weist das Landratsamt Zollernalbkreis auf die Einhaltung der Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes und der Durchführungsverordnungen hin.

Den Text in Leichter Sprache finden Sie hier (PDF) (57,1 KiB)
Kleinfeuerwerk, also pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2, wie Silvesterraketen dürfen an Verbraucher nur an den letzten drei verkaufsoffenen Tagen des Jahres verkauft werden. Der Verkauf ist in diesem Jahr ab dem 29. Dezember erlaubt.
Grundsätzlich ist beim Kauf und Verwenden von Feuerwerkskörpern unbedingt auf die CE-Kennzeichnung und Registrierungsnummer „0589“ zu achten. Diese Feuerwerkskörper haben das Prüfverfahren der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) durchlaufen. Das Abbrennen nicht geprüfter, nicht zugelassener oder gar selbst hergestellter Feuerwerkskörper birgt unbekannte Risiken für die eigene und die Gesundheit Dritter und stellt in letztgenanntem Fall zudem eine Straftat dar.
Das Silvesterfeuerwerk darf nur am 31. Dezember 2025 und am 1. Januar 2026 von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, gezündet werden. Bei Kinder- und Altenheimen, Krankenhäusern und Kirchen ist das Zünden von Böllern und Raketen aus Lärmschutzgründen untersagt. Die in der Gebrauchsanleitung angegebenen Schutzabstände zu Personen und brennbaren Materialien wie zum Beispiel Hecken, Büschen oder besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen sind zur Verhütung von Bränden unbedingt einzuhalten. „Blindgänger“ dürfen auf keinen Fall nochmals angezündet werden.  
Das Landratsamt appelliert zudem an die Bürgerinnen und Bürger, ihre Feuerwerksabfälle nicht liegen zu lassen. Vollständig abgebrannte und ausgekühlte Feuerwerkskörper sollen über den Hausmüll oder in öffentlichen Abfallbehältern entsorgt werden um die Umwelt nicht noch weiter zu belasten.

(Erstellt am 19. Dezember 2025)