Grünabfall-Sammlung in Albstadt steht an
In Albstadt lässt das Landratsamt Zollernalbkreis demnächst wieder Grünabfälle abholen. In Ebingen finden die Sammlungen aufgeteilt nach den Abfuhrgebieten E1, E2 und E3 statt, in Tailfingen nach den Abfuhrgebieten Ta1 bzw. Ta2. Die Abgrenzung ist über die Straßenliste im Abfallkalender ersichtlich.
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Die Grünabfall-Sammlungen starten am Donnerstag, 1. Oktober 2026 im Abfuhrgebiet Tailfingen 1 und Ebingen 3; am Freitag, 2. Oktober folgt das Abfuhrgebiet Tailfingen 2. Am Montag, 5. Oktober findet die Sammlung im Abfuhrgebiet Ebingen 1 und am Dienstag, 6. Oktober im Abfuhrgebiet Ebingen 2 statt. Am Mittwoch, 7. Oktober folgt Truchtelfingen und am Freitag, 9. Oktober Onstmettingen. Laufen und Lautlingen sind am Mittwoch, 14. Oktober an der Reihe; Margrethausen, Pfeffingen und Burgfelden am Donnerstag, 15. Oktober.
Bei der Sammlung wird nur sperriges, holziges Grüngut wie Baum- und Heckenschnitt, Reisig und Wurzelstöcke mitgenommen. Die Grünabfälle müssen am Sammeltag ab 6 Uhr morgens am Straßenrand bereitliegen. Äste und Wurzeln dürfen nicht mehr als 25 Zentimeter Durchmesser haben und müssen mit Naturfaserschnüren gebündelt werden. Die einzelnen Bündel und größere Einzelstücke sollten nicht schwerer als 15 Kilogramm und nicht länger als 1,5 Meter sein. Kleinere Äste oder Zweige, die wegen ihrer Struktur nicht zu bündeln sind, können in Papiersäcken bereitgestellt werden. Es wird darum gebeten, keine Kunststoffsäcke oder Kartonagen zu verwenden. Pro Sammlung und Grundstück können max. ca. zwei Kubikmeter bereitgelegt werden.
Nicht mitgenommen werden bei der Sammlung nicht-holzige Gartenabfälle wie zum Beispiel Bambus, Schilfgras, Laub, Moos, Heu, Stroh, Stauden, Blumenschnitt und Gemüseabfälle. Diese können über die Biotonne oder bei größeren Mengen im Abfallwirtschaftszentrum Hechingen und bei verschiedenen privaten Firmen gegen Gebühr entsorgt werden. Rasenschnitt nehmen in kleineren Mengen (bis ein Kubikmeter) von April bis November das Wertstoffzentrum in Truchtelfingen und die Deponie Albstadt an.
Das Landratsamt weist daraufhin hin, dass das Verbrennen von Grünabfällen nicht zulässig ist und eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Bei Fragen steht die Abfallberatung unter den Rufnummern 07433/92-1371, -1381 und -1382 zur Verfügung. Alle Termine und Informationen zur Sammlung der Grünabfälle sind in der kostenlosen Abfall ZAK-App verfügbar.


