Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis nach Aberkennung/Verzicht
Hinweis
Sollten Sie in der Vergangenheit schon einmal im Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis gewesen sein:
- Wenn Sie im Ausland keine weiteren Klassen dazu erworben haben
Bitte Antrag NE (Neuerteilung einer Fahrerlaubnis) stellen.
- Wenn Sie im Ausland weitere Klassen dazu erworben haben und diese wieder in Deutschland nutzen wollen
Sie beantragen die Neuerteilung der ursprünglichen (deutschen) Fahrerlaubnis mit dem
Antrag NE und zusätzlich die Anerkennung der im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis mit dem
Antrag AUS-AN (siehe unten).
Sollte gleichzeitig mit der Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis die Umschreibung dieser Fahrerlaubnis fällig sein, so können Sie den Antrag AUS-EU bzw. AUS-TRI gleichzeitig stellen.
Allgemeine Informationen
Nach der Aberkennung Ihres Rechts, von Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, können Sie den Antrag auf Wiederzuerkennung bereits bis zu sechs Monate vor Ablauf einer möglichen Sperrfrist stellen. Liegt keine Sperrfrist vor, ist eine Antragstellung jederzeit möglich. Das Recht, wieder mit Ihrem ausländischen Führerschein in Deutschland zu fahren, erhalten Sie jedoch erst frühestens einen Tag nach dem offiziellen Ende der Sperrfrist.
Im Verlauf der Antragsbearbeitung prüfen wir Ihre Fahreignung und entscheiden, ob bei Ihnen eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) oder andere/ weitere Nachweise aufgrund der bisherigen Vorfälle erforderlich sind. Sobald alle geforderten Unterlagen vorliegen, die Fahreignung besteht und evtl. angeordnete Prüfungen bestanden sind, stellen wir Ihnen den entsprechenden Feststellungsbescheid aus bzw. händigen das Dokument wieder aus.
Im Falle einer Aberkennung wegen Drogen- oder Alkoholmissbrauchs empfiehlt sich das Sammeln von Abstinenznachweisen bereits ab dem Zeitpunkt der Aberkennung. Diese Nachweise erhöhen die Chancen einer späteren positiven Begutachtung.
Bei einem etwaigen Verzicht auf das Recht, von der ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, weil Ihnen dieses Recht sonst entzogen worden wäre, gelten diese Informationen sinngemäß.
Ablauf
Der Antrag auf Wiederzuerkennung ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen über das für Sie zuständige Bürgermeisteramt einzureichen. Einen Antrag erhalten Sie direkt von uns oder hier im unteren Bereich der Seite zum Download.
Ob im Rahmen der Wiederzuerkennung eine MPU oder zusätzliche ärztliche Gutachten erforderlich sind, klären wir während der Antragsbearbeitung. Sollten weitere Nachweise notwendig werden, erhalten Sie eine gesonderte Benachrichtigung per Post. Eine verbindliche Vorab-Auskunft, ob eine MPU- oder Gutachtenanordnung nötig ist, ist in der Regel nicht möglich.
Erforderliche Unterlagen
- vollständig ausgefüllter Antrag
- Kopie des ausländischen Führerscheins (wenn vorhanden) – sollte das Original während der Antragsbearbeitung benötigt werden, werden wir Sie zu gegebener Zeit zur Vorlage auffordern.
- Führungszeugnis (beim Bürgermeisteramt zu beantragen)
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem Aufbauseminar, sofern die Tatzeit innerhalb der Probezeit liegt
Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen der Antragsbearbeitung weitere Unterlagen notwendig werden können.
Antrag / Formulare
Antrag AUS-AN (PDF) (124,8 KiB)
Gebühren
- mit Probezeit: 105,10 €
- ohne Probezeit: 104,30 €
- Nachgebühr: je nach Einzelfall möglich
Bitte senden Sie uns kein Bargeld zu. Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Die anfallenden Gebühren überweisen Sie dann bitte innerhalb von zwei Wochen.

