Kontakt

Führerscheinstelle Balingen
Richard-Strauß-Straße 5
72336 Balingen
Telefon 07433 921446
Fax 07433 921520

Herr Warth
Sachgebietsleitung

  

Öffnungszeiten

 
Montag bis Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
15:00 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:30 Uhr

Deutsch

Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)

Der Antrag kann bereits mit 16 1/2 Jahre gestellt werden. Dieser ist zusammen mit den unten aufgeführten Unterlagen beim örtlich zuständigen Bürgermeisteramt einzureichen. Einen Antrag erhalten Sie entweder direkt beim Landratsamt oder über die Fahrschule.

  • Gebühr: 39,60 Euro (bei Probezeit); Gebühr 38,80 Euro (ohne Probezeit)
  • zusätzliche Gebühr(en): 10 Euro pro Begleitperson
  • Antragsformular BF17
  • Beiblatt für eine Begleitperson
  • Kopie des Führerscheins der Begleitperson
  • Angabe der Fahrschule, bei der die Ausbildung und Prüfung erfolgt
  • Sehtestbescheinigung bei den Klassen AM, A1, A2, A, B, BE und T (im Original)
  • biometrisches Lichtbild
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe (im Original)
  • wenn zwei Führerscheinklassen gleichzeitig beantragt werden: Angabe, in welcher Klasse die Prüfung zuerst abgelegt wird
  • bei Erweiterung, sofern bisherige Klasse von einem anderen Landkreis ausgestellt werden: Führerscheinkopie (Vor- und Rückseite)

Des Weiteren ist zu beachten, dass der Sehtest bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein darf.

ALLG_Fahrerlaubnisantrag (PDF) (520,9 KiB)
Begleitetes Fahren ab 17 Jahre - Antrag (PDF) (109,7 KiB)
Begleitetes Fahren ab 17 Jahre - Beiblatt für eine Begleitperson (PDF) (209,7 KiB)
Begleitetes Fahren ab 17 Jahre - weitere Begleitperson(en) (PDF) (110 KiB)