Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)
Allgemeine Informationen
Begleitetes Fahren ab 17 (BF17) ermöglicht es Jugendlichen schon mit 17 Jahren nach bestandener Theorie- und Praxisprüfung in Begleitung einer eingetragenen Person selbst ein Auto zu führen. Dafür muss mindestens eine Begleitperson benannt werden, die mindestens 30 Jahre alt ist, seit fünf Jahren ununterbrochen einen Führerschein der Klasse B besitzt und maximal einen Punkt im Fahreignungsregister aufweist. Bis zum 18. Geburtstag ist das Führen eines Autos nur zusammen mit einer dieser Begleitpersonen erlaubt. Ziel des Programms ist es, durch zusätzliche Praxis die Sicherheit junger Fahrer zu erhöhen und ihnen frühzeitig mehr Mobilität zu ermöglichen.
Ablauf
Der Antrag kann bereits mit 16 1/2 Jahren gestellt werden. Dieser ist zusammen mit den unten aufgeführten Unterlagen beim für Sie zuständigen Bürgermeisteramt einzureichen. Einen Antrag erhalten Sie entweder direkt beim Landratsamt oder über die Fahrschule. Der Antrag steht auch zum Download bereit. Nach Abschluss der Antragsbearbeitung erhalten Sie von uns einen Gebührenbescheid. Liegen alle erforderlichen Unterlagen vollständig vor, übermitteln wir den Prüfauftrag direkt an den TÜV. Nach bestandener praktischer Prüfung erhalten Sie direkt vom Prüfer Ihre Prüfungsbescheinigung, die bis drei Monate nach Ihrem 18. Geburtstag gültig ist. Ab Ihrem 18. Geburtstag dürfen Sie mit dieser Bescheinigung auch ohne Begleitperson fahren. Einen weiteren Antrag auf Ausstellung des Kartenführerscheins brauchen Sie nicht zu stellen – wir bestellen diesen automatisch nach bestandener Prüfung. Ab dem 18. Geburtstag können Sie Ihren Führerschein abholen; fällt dieser auf ein Wochenende oder einen Feiertag, ist die Abholung am nächsten Werktag möglich.
Erforderliche Unterlagen
- vollständig ausgefüllter Antrag
- biometrisches Lichtbild
- Antragsformular BF17
- Beiblatt für eine Begleitperson (je Begleitperson)
- Kopie des Führerscheins der Begleitperson
- Sehtestbescheinigung bei den Klassen AM, A1, A2, A, B, BE und T (im Original, nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
Antrag / Formulare
Antrag ALLG (PDF) (231 KiB)
Begleitetes Fahren ab 17 Jahre - BF17A - Antrag (PDF) (104,4 KiB)
Begleitetes Fahren ab 17 Jahre - BS17B - Beiblatt für eine Begleitperson (PDF) (113 KiB)
Begleitetes Fahren ab 17 Jahre - BS17C - weitere Begleitperson(en) (PDF) (103,7 KiB)
Gebühren
- mit einer Begleitperson: 58,50 €
- jede weitere Begleitperson: 10,00 €
Bitte senden Sie uns kein Bargeld zu. Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Die anfallenden Gebühren überweisen Sie dann bitte innerhalb von vier Wochen.

