Kontakt

Führerscheinstelle Balingen
Richard-Strauß-Straße 5
72336 Balingen
Telefon 07433 921446
Fax 07433 921520

Bitte beachten Sie, dass die Führerscheinstelle sich nicht im Haupthaus des Landratsamtes befindet. Sie finden uns im „Balisanahaus“ unter der oben genannten Adresse. Das Landratsamt unterhält keine Führerschein-Außenstelle mehr.
 

Herr Warth
Sachgebietsleitung
  

Öffnungszeiten

Mo + Di: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Fr: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr
 

Ordnungsamt
Grünewaldstraße 15
72336 Balingen
Telefon 07433 921352
Fax 07433 9221270

Christoph Foth
Leitung Ordnungsamt

Datenschutz

Unsere datenschutzrechtlichen Hinweise finden Sie auf https://www.zollernalbkreis.de/ds-ordnung

Umtausch des Führerscheins (Karte in Karte)

Allgemeine Informationen

Alle Führerscheine die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden sind bis zum 19.01.2033 umzutauschen. Damit stellt die EU sicher, dass alle im Umlauf befindlichen Führerscheine einheitlich nach den aktuellen Fälschungsschutz‐Standards gestaltet sind. 
Für Scheckkartenführerscheine (Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind gilt): *

Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 - 2001 19.01.2026
2002 - 2004 19.01.2027
2005 - 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 - 18.01.2013 19.01.2033

*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Ablauf

Den Antrag können Sie bei der Führerscheinstelle in Balingen abgeben. (Die Außenstellen in Albstadt und Hechingen gibt es nicht mehr) Es ist am besten den Antrag per Post an die Führerscheinstelle zu senden. Sobald Ihr neuer Führerschein fertig ist, erhalten Sie ein Abholschreiben und einen Gebührenbescheid. Holen Sie Ihren Führerschein persönlich am Info-Schalter während der regulären Öffnungszeiten ab – ganz ohne Termin. Die anfallenden Gebühren überweisen Sie dann bitte innerhalb von vier Wochen. Bitte senden Sie uns kein Bargeld zu.

Erforderliche Unterlagen

  • gut lesbare Kopie des bisherigen Führerscheins
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • biometrisches Lichtbild (kein QR-Code möglich)
  • vollständig ausgefüllter Antrag auf Ersatzführerschein

Antrag / Formulare

Antrag ERSA (PDF) (174 KiB)

Gebühren

Die Gebühren für den Umtausch betragen 26,50 €. Bitte senden Sie uns kein Bargeld zu. Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Die anfallenden Gebühren überweisen Sie dann bitte innerhalb von vier Wochen.