Umtausch des Führerscheins (Karte in Karte)
Allgemeine Informationen
Alle Führerscheine die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden sind bis zum 19.01.2033 umzutauschen. Damit stellt die EU sicher, dass alle im Umlauf befindlichen Führerscheine einheitlich nach den aktuellen Fälschungsschutz‐Standards gestaltet sind.
Für Scheckkartenführerscheine (Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind gilt): *
| Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
| 1999 - 2001 | 19.01.2026 |
| 2002 - 2004 | 19.01.2027 |
| 2005 - 2007 | 19.01.2028 |
| 2008 | 19.01.2029 |
| 2009 | 19.01.2030 |
| 2010 | 19.01.2031 |
| 2011 | 19.01.2032 |
| 2012 - 18.01.2013 | 19.01.2033 |
*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Ablauf
Den Antrag können Sie bei der Führerscheinstelle in Balingen abgeben. (Das Landratsamt unterhält keine Führerschein-Außenstelle mehr) Es ist am besten den Antrag per Post an die Führerscheinstelle zu senden. Sobald Ihr neuer Führerschein fertig ist, erhalten Sie ein Abholschreiben und einen Gebührenbescheid. Holen Sie Ihren Führerschein persönlich am Info-Schalter während der regulären Öffnungszeiten ab – ganz ohne Termin.
Alternativ ist es auch möglich den Antrag für den Umtausch hier online zu stellen. Die anfallenden Gebühren überweisen Sie dann bitte innerhalb von zwei Wochen. Bitte senden Sie uns kein Bargeld zu.
Wichtige Bitte zu Sachstandsanfragen zum Pflichtumtausch:
Bitte sehen Sie beim Pflichtumtausch von regulären Sachstandsanfragen ab. Solche Nachfragen beschleunigen die Bearbeitung im Einzelfall nicht, sondern binden wertvolle Kapazitäten, was die Bearbeitungszeit für alle Anträge insgesamt verlängert. Bearbeitungszeiten von bis zu 4 Monaten sind möglich.
Regelung für dringende Ausnahmefälle (Pflichtumtausch):
Liegt in Ihrem Fall eine nachweisbare, unaufschiebbare Dringlichkeit vor (z. B. berufliche Gründe), senden Sie uns bitte eine E-Mail mit einer kurzen Begründung. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns eine Prüfung des Einzelfalls vorbehalten und bei fehlender oder nicht ausreichender Begründung nicht auf die E-Mail antworten können.
Erforderliche Unterlagen
- gut lesbare Kopie des bisherigen Führerscheins
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- biometrisches Lichtbild (kein QR-Code möglich)
- vollständig ausgefüllter Antrag auf Ersatzführerschein
Antrag / Formulare
Antrag ERSA (PDF) (160,4 KiB)
Gebühren
Die Gebühren für den Umtausch betragen 26,50 €. Bitte senden Sie uns kein Bargeld zu. Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Die anfallenden Gebühren überweisen Sie dann bitte innerhalb von zwei Wochen.

