Umtausch des Führerscheins (Karte in Karte)
Allgemeine Informationen
Alle Führerscheine die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden sind bis zum 19.01.2033 umzutauschen. Damit stellt die EU sicher, dass alle im Umlauf befindlichen Führerscheine einheitlich nach den aktuellen Fälschungsschutz‐Standards gestaltet sind.
Für Scheckkartenführerscheine (Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind gilt): *
| Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
| 1999 - 2001 | 19.01.2026 |
| 2002 - 2004 | 19.01.2027 |
| 2005 - 2007 | 19.01.2028 |
| 2008 | 19.01.2029 |
| 2009 | 19.01.2030 |
| 2010 | 19.01.2031 |
| 2011 | 19.01.2032 |
| 2012 - 18.01.2013 | 19.01.2033 |
*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Ablauf
Den Antrag können Sie bei der Führerscheinstelle in Balingen abgeben. (Die Außenstellen in Albstadt und Hechingen gibt es nicht mehr) Es ist am besten den Antrag per Post an die Führerscheinstelle zu senden. Sobald Ihr neuer Führerschein fertig ist, erhalten Sie ein Abholschreiben und einen Gebührenbescheid. Holen Sie Ihren Führerschein persönlich am Info-Schalter während der regulären Öffnungszeiten ab – ganz ohne Termin. Die anfallenden Gebühren überweisen Sie dann bitte innerhalb von vier Wochen. Bitte senden Sie uns kein Bargeld zu.
Erforderliche Unterlagen
- gut lesbare Kopie des bisherigen Führerscheins
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- biometrisches Lichtbild (kein QR-Code möglich)
- vollständig ausgefüllter Antrag auf Ersatzführerschein
Antrag / Formulare
Antrag ERSA (PDF) (174 KiB)
Gebühren
Die Gebühren für den Umtausch betragen 26,50 €. Bitte senden Sie uns kein Bargeld zu. Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Die anfallenden Gebühren überweisen Sie dann bitte innerhalb von vier Wochen.

