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Landwirtschaftsamt
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Höhlen und Fledermäuse – besonders schützenswert

Fledermäuse

Die Karsthöhlen der Schwäbischen Alb sind in vielerlei Hinsicht echte Besonderheiten – sei es mit Blick auf die Geologie, die Flora oder die Fauna. Ebenso sind Höhlen äußerst empfindliche Naturphänomene, die es zu schützen gilt.

Den Text in Leichter Sprache finden Sie hier (PDF) (52,8 KiB).

Die untere Naturschutzbehörde weist daher vor der aktuellen Winterruhe der Fledermäuse darauf hin, dass Höhlen im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 31. März nicht betreten werden dürfen. So schreibt es das Bundesnaturschutzgesetz vor.

Mit ihrer Ästhetik bringen Höhlen den Betrachter zum Staunen. Aus Sicht des Denkmalschutzes sind sie zudem ein wissenschaftliches Archiv der Vergangenheit, für Flora und Fauna ein wichtiger Lebensraum. In Höhlen überwintern Fledermäuse, die dort ihre Ruhe brauchen. Werden die Tiere im Winterschlaf gestört, wachen sie auf und verbrennen dabei Fettreserven, die sie dringend bis zum Frühjahr brauchen. Werden diese Reserven aufgrund von Störungen aufgebraucht, können die Tiere an Erschöpfung sterben.
Die heimischen Fledermäuse stehen bereits fast allesamt auf der Roten Liste der bedrohten Tierarten. Deshalb sollten die Bestände nicht noch weiter geschwächt werden. Als Schädlingsbekämpfer leisten Fledermäuse einen wertvollen Beitrag zum Ökosystem, wovon beispielsweise die Landwirtschaft profitiert.

Weitere Informationen zum Thema gibt es bei der unteren Naturschutzbehörde des Zollernalbkreises, Telefon 07433/92-1343, und beim Naturschutzzentrum Obere Donau, Telefon 07466/9280-0, E-Mail: info@nazoberedonau.de.