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Streuobstbäume schützen - Pilotprojekt zum Mistelschnitt geht in die zweite Runde

Mehrere Bäume mit Mistel auf einer Wiese im Herbst

Wie sich Misteln fachgerecht entfernen und befallene Obstbäume langfristig erhalten lassen, erfahren Interessierte bei einer praktischen Informationsveranstaltung am Samstag, 21. November 2026 um 10:30 Uhr in Balingen. Kreisobstfachberater Achim Beck sowie erfahrene Baum- und Fachwarte zeigen vor Ort geeignete Schnittmaßnahmen und geben Tipps zur Eindämmung des Mistelbefalls.

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Die Veranstaltung findet im Rahmen des vom Umweltministerium Baden-Württemberg unterstützen Pilotprojekts „Mistelschnitt auf Privatgrundstücken“ des Schwäbischen Streuobstparadieses statt, das im November 2025 gestartet wurde und nun fortgesetzt wird. Treffpunkt ist der Spielplatz Isinger Straße im Gewerbegebiet Steinebühl. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Beteiligten verfolgen das Ziel, befallene Obstbäume durch fachgerechte Schnittmaßnahmen zu erhalten und die weitere Ausbreitung der Laubholzmistel zu begrenzen. Die Stadt Balingen übernimmt die Trägerschaft des Projekts, der Kreisobstfachberater des Landratsamts Zollernalbkreis die fachliche Beratung, die Baum- und Fachwarte Zollernalb e. V. bringen ihr praktisches Wissen ein. Gemeinsam setzen sich die Beteiligten für den langfristigen Erhalt der Streuobstwiesen ein, die die Kulturlandschaft prägen und zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebensraum bieten. Die Laubholzmistel ist ein Halbschmarotzer, der Wasser und Nährstoffe aus seinem Wirtsbaum entzieht. Dazu verankert sie sich mit speziellen Saugorganen, den sogenannten Haustorien, im Holz des Baumes. Besonders im Winter kann der Mistelbefall eine zusätzliche Belastung darstellen, da die Mistel auch während der Ruhephase des Baumes Wasser aufnimmt. Stark befallene Obstbäume werden dadurch geschwächt und können langfristig absterben. Verbreitet wird die Mistel vor allem durch Vögel, die ihre Beeren fressen und die klebrigen Samen an anderen Ästen abstreifen. Dort können sich neue Misteln ansiedeln. Da sie dann häufig in den oberen Kronenbereichen wachsen, ist ihre Entfernung oftmals schwierig. Ein einfaches Abschneiden der grünen Mistelkugeln reicht in der Regel nicht aus. Die Saugorgane verbleiben dabei im Holz und können einen erneuten Austrieb ermöglichen. Für eine nachhaltige Entfernung muss deshalb bis in das mistelfreie Holz zurückgeschnitten werden. Je nach Befall kann dies einen Rückschnitt von etwa 20 bis 50 Zentimetern unterhalb der Mistel erforderlich machen.Dünne und stark befallene Äste sollten – sofern es sich nicht um Stamm oder Leitäste handelt – möglichst durch einen fachgerechten Ableitungsschnitt auf einen geeigneten Seitentrieb zurückgenommen werden. Bei Mistelbefall an Stamm und Leitästen sollten zumindest die Mistelzweige einschließlich der Samen entfernt werden. Eine regelmäßige Kontrolle in den Folgejahren ist wichtig, um neu austreibende Misteln frühzeitig zu erkennen und konsequent zu beseitigen. Die Laubholzmistel darf grundsätzlich entfernt werden. Um brütende Vögel zu schützen, empfiehlt sich der Mistelschnitt insbesondere zwischen September und März. Wer Misteln gewerblich verkaufen möchte, beispielsweise auf Weihnachtsmärkten, sollte sich vorab bei der Unteren Naturschutzbehörde über gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen informieren.