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Anhaltende Trockenheit – Zollernalbkreis verlängert Wasserentnahmeverbot

Der Stausee in Schömberg

Niedrigwasser, kaum Regen und keine Besserung in Sicht: Vor diesem Hintergrund verlängert das Landratsamt Zollernalbkreis das seit Juni bestehende Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern.

Den Text in Leichter Sprache finden Sie hier. (PDF) (55,1 KiB)

Im gesamten Landkreis herrscht extremes Niedrigwasser. Die anhaltend niederschlagsarme Witterung der vergangenen Monate führt weiterhin zu sehr geringen Abflüssen und sinkenden Grundwasserständen. Die Gewässer und ihre Ökosysteme stehen deshalb nach wie vor unter hohem Druck. Viele Bäche und kleinere Gewässer sind seit Wochen trockengefallen. Eine Entspannung der Situation ist nur durch langanhaltende und ergiebige Niederschläge zu erwarten – diese sind derzeit jedoch nicht in Sicht. Auch die Prognose des Deutschen Wetterdienstes deutet auf eine eher trockene erste Oktoberhälfte hin.

Angesichts dieser Umstände hat das Landratsamt Zollernalbkreis entschieden, die Einschränkungen von Wasserentnahmen, die mit einer Allgemeinverfügung im Juni geregelt worden waren, über den 30. September 2026 hinaus zu verlängern. Grundlage ist eine neue Allgemeinverfügung, die am 1. Oktober 2026 in Kraft tritt und bis zum 30. November 2026 gilt. Damit bleiben Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern weiterhin untersagt. Ziel ist es, den Wasserhaushalt zu stabilisieren und die Gewässer als Lebensraum zu schützen. Untersagt ist der wasserrechtliche Gemeingebrauch an öffentlichen oberirdischen Gewässern. Dazu zählen unter anderem das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen, Pumpen oder ähnlichen Einrichtungen, die Entnahme geringer Wassermengen für private Zwecke sowie für Land- und Forstwirtschaft und den Gartenbau.

Wasserrechtliche Erlaubnisse, die eine Entnahme aus einem oberirdischen Gewässer zulassen, werden bis zum Außerkrafttreten der Allgemeinverfügung widerrufen. Ausnahmen sind möglich; Anträge können per E-Mail an umweltamt@zollernalbkreis.de gerichtet werden. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Die Kreisverwaltung appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, verantwortungsvoll mit der Ressource Wasser umzugehen und den Verbrauch auf das notwendige Maß zu beschränken.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landkreises abrufbar unter https://www.zollernalbkreis.de/aktuelles/Amtliche+Bekanntmachungen/Umweltamt. Aktuelle Informationen zur Niedrigwassersituation in Baden-Württemberg stellt das Niedrigwasserinformationszentrum bereit: https://niz.baden-wuerttemberg.de/.

(Erstellt am 30. September 2026)