Internationaler Führerschein
Allgemeine Informationen
Der internationale Führerschein wird zusätzlich zum deutschen Kartenführerschein ausgestellt und dient als Übersetzung der nationalen Fahrerlaubnis. Er wird häufig benötigt, wenn Sie außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes ein Kraftfahrzeug führen möchten.
Es stehen zwei Modelle des Internationalen Führerscheins (IFS) zur Verfügung. Welches Sie benötigen, richtet sich danach, welchem völkerrechtlichen Abkommen Ihr Reiseland angehört. Bitte holen Sie diese Information im Zweifel rechtzeitig bei den Behörden Ihres Reiseziels (z. B. über die deutsche Botschaft) ein. Erste Hinweise liefert das Auswärtige Amt auf dessen Webseite in den jeweiligen Reiseinformationen zu den Ländern.
- Benötigt nur in Staaten, die ausschließlich das Pariser Abkommen von 1926 ratifiziert haben und nicht Teil der EU/des EWR sind.
- Nach unserem Kenntnisstand sind dies: Argentinien, Chile, Indien, Libanon, Mexiko, Sri Lanka, Syrien
- Großbritannien hat klargestellt, dass auch nach dem Ausstieg aus der Europäischen Union kein internationaler Führerschein benötigt wird.
- Gültigkeit: 1 Jahr ab Ausstellungsdatum
- Für alle anderen Länder, die einen internationalen Führerschein verlangen
- Gültigkeit: 3 Jahre ab Ausstellungsdatum
Wenn Sie in mehrere Länder reisen, die unterschiedliche Modelle fordern, beantragen Sie bitte beide internationale Führerscheine parallel.
Sofern für Ihr Reiseziel ein internationaler Führerschein z.B. als Ersatz für eine amtlich beglaubigte Übersetzung, angeraten wird, empfehlen wie aufgrund der längeren Laufzeit den internationalen Führerschein nach Wien 1968.
Beachten Sie, dass für die Antragstellung auf einen internationalen Führerschein zwingend ein EU-Kartenführerschein (Plastikkarte) erforderlich ist. Führerscheine nach altem Recht aus Papier müssen vor der Ausstellung eines internationalen Führerscheins erst umgetauscht werden. Stellen Sie in diesem Fall bitte auch den Antrag auf Umtausch (Formular UM).
Der internationale Führerschein ist stets nur in Verbindung mit einem gültigen nationalen Führerschein gültig. Daher ist der nationale Führerschein immer mitzuführen.
Ablauf
- Beantragung ohne Termin
Sie reichen den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen per Post/Abgabe/Einwurf Briefkasten bei uns ein. Gerne können Sie auf dem Antrag angeben, wann Sie den Führerschein spätestens benötigen. Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde erhalten Sie per Post einen Gebührenbescheid sowie den Internationalen Führerschein zugeschickt. Alternativ kann der Internationale Führerschein auch abgeholt werden.
Hinweis: Da hier der Antrag nicht direkt bearbeitet wird, ist eine Antragstellung mindestens 2 Wochen vor Ihrer Auslandsreise zwingend notwendig! - Beantragung mit Termin
Für die Beantragung mit Termin ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Die Termine können Sie ganz einfach hier oder telefonisch mit uns vereinbaren. Beim Termin bringen Sie dann bitte alle erforderlichen Unterlagen mit. Ihr Antrag wird dann direkt bearbeitet und Sie erhalten den Internationalen Führerschein zusammen mit einem Gebührenbescheid im Anschluss direkt ausgehändigt.
Erforderliche Unterlagen
- vollständig ausgefüllter Antrag
- biometrisches Lichtbild
- Kopie gültiger Kartenführerschein
- Kopie Personalausweis/Reisepass
- biometrisches Lichtbild
- Personalausweis/Reisepass
- Gültiger Kartenführerschein
Antrag / Formulare
Antrag IF (PDF) (108,9 KiB)
Gebühren
Die Gebühren für den Internationalen Führerschein betragen 16,00€. Bitte senden Sie uns kein Bargeld zu. Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Die anfallenden Gebühren überweisen Sie dann bitte innerhalb von vier Wochen.

