Barrierefreiheit im ÖPNV
Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sieht eine vollständig barrierefreie ÖPNV-Nutzung vor.
Dadurch sollen die Belange von Menschen mit Behinderungen und Mobilitätsbeeinträchtigungen berücksichtigt und die Anforderungen der Barrierefreiheit erfüllt werden.
Um eine möglichst einheitliche Gestaltung barrierefreier Haltestellen im Zollernalbkreis zu erzielen, wurde ein Leitfaden zur barrierefreien Gestaltung des öffentlichen Verkehrsraums erarbeitet.
Weitere Informationen sind dem beigefügten Leitfaden zu entnehmen:
Leitfaden zur barrierefreien Gestaltung des öffentlichen Verkehrsraums (PDF) (13,021 MiB)